SzVersFachwPrV
§ 4Inhalt der Prüfung
- 1.
- Beraten zu versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragestellungen,
- 2.
- Aufzeigen von Gestaltungsoptionen zum Erwerb von Leistungsansprüchen,
- 3.
- Ermitteln und Würdigen sowie rechtliches Bewerten und zutreffendes Entscheiden versicherungs- und beitragsrechtlicher Sachverhalte sowie
- 4.
- Einfordern und Erstatten von Beiträgen.
- 1.
- Klären von Leistungen der sonstigen gesetzlichen Sicherungs-, Entschädigungs- und Fürsorgesysteme, bei Berechnungen berücksichtigen und in Beziehung zueinander setzen,
- 2.
- Aufzeigen der Arten und Leistungsvoraussetzungen der betrieblichen und der privaten sowie der zulagegeförderten Alterssicherung und entsprechend beraten und
- 3.
- Berücksichtigen der Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung, deren Leistungen und Voraussetzungen in Leistungsprozessen.
- 1.
- Erlassen und Korrigieren von Verwaltungsakten,
- 2.
- Aufzeigen und Bearbeiten von Folgen fehlerhafter Auskunft und Beratung,
- 3.
- Prüfen und Beurteilen der Erfolgsaussichten von Widersprüchen und Klagen,
- 4.
- Prüfen von Ansprüchen Dritter auf Sozialleistungen sowie Regressansprüche gegen Dritte und
- 5.
- Anwenden der Vorschriften des Sozialdatenschutzes in der Praxis.
- 1.
- Beraten zu leistungsrechtlichen Fragestellungen,
- 2.
- Feststellen von Maßnahmen und Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung bei Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und den Versicherten entsprechende Entscheidungsoptionen aufzeigen,
- 3.
- Beraten der Versicherten hinsichtlich der wirtschaftlichen Sicherung im Alter und ebenso umfassend Hinterbliebenen deren Sicherungsansprüche und daraus resultierende Maßnahmen aufzeigen,
- 4.
- Erkennen des Zusammentreffens gesetzlicher Sozialleistungen und Darstellen der Auswirkungen weiterer Einkünfte auf die Rentenhöhe,
- 5.
- Beurteilen und Berücksichtigen maßgebender Faktoren für die Rentenhöhe,
- 6.
- Ermitteln und Bearbeiten von Ausgleichssachverhalten zwischen den Leistungsträgern.
- 1.
- Beraten zu leistungsrechtlichen Fragestellungen,
- 2.
- Feststellen von Maßnahmen und Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung bei Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und den Versicherten entsprechende Entscheidungsoptionen aufzeigen,
- 3.
- Versicherte hinsichtlich der wirtschaftlichen Sicherung im Alter umfassend beraten und Hinterbliebenen ihre Sicherungsansprüche und daraus resultierende Maßnahmen aufzeigen,
- 4.
- Erkennen des Zusammentreffens gesetzlicher Sozialleistungen und Darstellen der Auswirkungen weiterer Einkünfte auf die Rentenhöhe,
- 5.
- Beurteilen und Berücksichtigen maßgebender Faktoren für die Rentenhöhe,
- 6.
- Feststellen der Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit und deren Höhe ermitteln,
- 7.
- Beraten der Kunden zu Leistungen der Krankenbehandlung und Bewerten entsprechender Leistungsanträge,
- 8.
- Beraten von Pflegebedürftigen, Pflegepersonen und weiteren Kunden über die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Aufzeigen der daraus resultierenden Handlungsoptionen,
- 9.
- Ermitteln und Bearbeiten von Ausgleichssachverhalten zwischen den Leistungsträgern.
- 1.
- Beurteilen der Organisation aus Sicht des eigenen Verantwortungsbereiches,
- 2.
- Begründen betrieblicher Entscheidungen mit Hilfe von Kennzahlen sowie der Kosten- und Leistungsrechnung,
- 3.
- Erläutern und Abgrenzen der Grundbegriffe des Rechnungswesens sowie entsprechende Geschäftsvorfälle zuordnen und Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung durchführen,
- 4.
- Erläutern und Begründen der Funktion und Anwendungsfelder des Controllings im eigenen Verantwortungsbereich sowie
- 5.
- Einsetzen der Elemente des Projektmanagements für eigene Projekte.
- 1.
- Vorschlagen und Begründen von Maßnahmen des Kundenmanagements,
- 2.
- kundenzentriertes Planen der Arbeitsabläufe und der Organisation,
- 3.
- Umsetzen von Strategien und Programmen zur Anpassung an Kundenanforderungen,
- 4.
- Optimieren der Arbeitsergebnisse durch das Qualitäts- und Beschwerdemanagement.
- 1.
- Analysieren der Rahmenbedingungen für das Change-Management einschließlich der Akteure und Interessengruppen,
- 2.
- Begleiten und Unterstützen in den Phasen des Change-Managements,
- 3.
- Entwickeln einer Vorgehensweise zur Veränderung von Prozessen und Strukturen,
- 4.
- Auswählen geeigneter Methoden zur Veränderung von Organisationsstrukturen,
- 5.
- Fördern der Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und konstruktives Umgehen mit Widerständen durch Kommunikation und Information.
- 1.
- Planen von Personalentwicklungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- 2.
- Auszubildende anleiten und zielorientiert führen und im Lernprozess unterstützen,
- 3.
- Umsetzen von Führungsmodellen, -konzepten und -techniken und mitarbeiterorientiert Einfluss nehmen,
- 4.
- Anwenden von Führungsinstrumenten,
- 5.
- Kommunizieren und Präsentieren von Sachverhalten entsprechend den Adressaten und Informationen angemessen weitergeben sowie Besprechungen ergebnisorientiert leiten und moderieren und
- 6.
- Entwickeln und nachhaltiges Beeinflussen der Gruppendynamik und Kooperation in einer Organisationseinheit durch Teamführung.
- 1.
- Einsetzen der Instrumente des Personalmanagements im Führungshandeln sowie die Einbeziehung von Dritten beschreiben,
- 2.
- Planen des Personalbedarfs, der Ressourcen und der Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung von Aufgaben und Strukturen und Anpassen im Rahmen der gesamtorganisatorischen Möglichkeiten,
- 3.
- Ausüben personalwirtschaftlicher Kontrolle und Steuerung in der eigenen Arbeitseinheit.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 63 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020600013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 68aa922048f53f414b1bb78fdedbb27dc88105a8d2199d1cbf395554c4109af9