Zum Gesetzesinhalt

SVwGÄndG 8

Art 4 Übergangs- und Schlußvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 61 G v. 9.12.2004 I 3242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009579973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2da3bbf1b29b1671a8ec691af05b5b50361362b88b59083353147163e91e2fa0

XML-Quelle beim Herausgeber