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SVBezGrV 2017

§ 5Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
„20151,1502
20171,1193”
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR266500016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 253f1547123775f2756049f43879595c0dbdcd619b90df2dec4412ff36cc59c8

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