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SVBezGrV 2017

§ 1Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 35 363 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 103 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR266500016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 253f1547123775f2756049f43879595c0dbdcd619b90df2dec4412ff36cc59c8

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