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SVBezGrV 2015

§ 1Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 33 659 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 34 999 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR195700014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 790809c63b0dc412a6d89b0eb5d3b17fe04f251227efcd9d49550075980df389

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