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SVBezGrG 2007

§ 1Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Gesetz über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2007

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2005 beträgt 29.202 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 beträgt 29.488 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR274600006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e62dc9fdacb5382b9e01daeaf861fc79e16f96108bf62c074ef36ad9c7609f31

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