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SUG

Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2012 I 390;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 71 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR181700002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dbf73999945ab79f93c3444b9e4b455288ec054a34ed37ed43339e8c1c611aa2

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseAbschnitt 1 Anwendungsbereich§ 1Zielsetzung und Geltungsbereich des Gesetzes§ 1aBegriffsbestimmungen§ 2Seefahrtbezogene internationale Untersuchungsregelungen§ 3Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen GemeinschaftenAbschnitt 2 Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen§ 4Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2§ 5Organisatorische Maßnahmen für Untersuchungen§ 6Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte§ 7Verbesserung der Vorschriften von Klassifikationsgesellschaften§ 8Unterrichtung von KlassifikationsgesellschaftenAbschnitt 3 Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen SeesicherheitssystemsUnterabschnitt 1 Grundsätze§ 9Zielsetzung und sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 3§ 10Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 3§ 11Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3Unterabschnitt 2 Organisation§ 12Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung§ 13Verwaltungs- und AmtshilfeUnterabschnitt 3 Zusammenarbeit mit anderen Staaten§ 14Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)§ 15(weggefallen)§ 16Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates§ 17Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten§ 18Hilfeleistungen im Rahmen der ZusammenarbeitUnterabschnitt 4 Durchführung der Sicherheitsuntersuchung§ 19Untersuchungsstatus§ 20Untersuchungsverfahren§ 21Einleitung der Sicherheitsuntersuchung§ 22Untersuchungsbefugnisse§ 23Unfallort§ 24Teilnehmer am Untersuchungsverfahren§ 25Besorgnis der Befangenheit§ 26NachweismittelUnterabschnitt 5 Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe§ 27Untersuchungsbericht§ 28Veröffentlichung des Untersuchungsberichts§ 29Sicherheitsempfehlungen§ 30Ausländische Untersuchungsberichte§ 31Wiederaufnahme eines UntersuchungsverfahrensUnterabschnitt 6 Untersuchungskammer§ 32ZuständigkeitUnterabschnitt 7 Allgemeine Vorschriften§ 33Verarbeitung§ 34Vertraulichkeit§ 35Übermittlung an öffentliche Stellen§ 36Aufbewahrungs- und Löschungsfristen§ 37Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr§ 38Beteiligung am Such- und RettungsdienstAbschnitt 4 Bußgeld-, Schluss- und ÜbergangsvorschriftenUnterabschnitt 1 Bußgeldvorschriften§ 39BußgeldvorschriftenUnterabschnitt 2 Schlussvorschriften§ 40Vollzugsvereinbarungen zwischen Bund und Küstenländern§ 41Einschränkung von Grundrechten§ 42Verordnungsermächtigung§ 43ÜbergangsregelungAnlage(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4)