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SubvG

Allgemeine Hinweise

Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1. 9.1976 +++)

Das G wurde als Artikel 2 G 453-18-1-1 v. 29.7.1976 I 2034 (WiKG 1) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 7 § 4 dieses G am 1.9.1976 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020370976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 504f4fce811e9d3fc4d887749255c5b3ec56efca98d34e4f3865e7e3528fb3d5

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