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StVUnfStatG

§ 1

Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle

Über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, wird laufend eine Bundesstatistik geführt. Sie dient dazu, eine aktuelle, umfassende und zuverlässige Datenbasis über Struktur und Entwicklung der Straßenverkehrsunfälle zu erstellen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 497 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010780990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b7da8cd4a724226a07ed0af5e227d488b5febd5884447803ac96eb7f51e17ecd

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