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StVOAusnV 5

§ 2

Fünfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR062300994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 28bd5a373ae8cc270cb5f342eb985c6e838087f07b74cf032544733f6c146b37

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