StVG
§ 1aKraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion
- 1.
- die zur Bewältigung der Fahraufgabe – einschließlich Längs- und Querführung – das jeweilige Kraftfahrzeug nach Aktivierung steuern (Fahrzeugsteuerung) kann,
- 2.
- die in der Lage ist, während der automatisierten Fahrzeugsteuerung den an die Fahrzeugführung gerichteten Verkehrsvorschriften zu entsprechen,
- 3.
- die jederzeit durch den Fahrzeugführer manuell übersteuerbar oder deaktivierbar ist,
- 4.
- die die Erforderlichkeit der eigenhändigen Fahrzeugsteuerung durch den Fahrzeugführer erkennen kann,
- 5.
- die dem Fahrzeugführer das Erfordernis der eigenhändigen Fahrzeugsteuerung mit ausreichender Zeitreserve vor der Abgabe der Fahrzeugsteuerung an den Fahrzeugführer optisch, akustisch, taktil oder sonst wahrnehmbar anzeigen kann und
- 6.
- die auf eine der Systembeschreibung zuwiderlaufende Verwendung hinweist.
- 1.
- in internationalen, im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzuwendenden Vorschriften beschrieben sind und diesen entsprechen oder
- 2.
- eine Typgenehmigung gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1) erteilt bekommen haben.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310, 919;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276
Hinweis: Entfristung durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2667 ist berücksichtigt
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 (Nr. 41) ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004370909
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ab945f61a31ad0ae8237f0ed195149c64a48d90166cc70c617a03c26464ddd9d