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StVFernLV

§ 19Außerkrafttreten

Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2030 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 19 dieser V mWv 1.12.2030

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0B00A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2ca49ea903abab3d084c087bc3c54f1601ed4cc29ea0d5e8192d6a03514093f9

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