StV/WasAusbV
§ 9Abschlussprüfung
Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen oder Ingenieurbauwerken unter Einbeziehung der Vermessungsarbeiten sowie des Erstellens von planungs- und umweltrechtlichen Unterlagen.
Die Ausführung der Aufgaben wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Das Ergebnis ist in einem Gespräch mit dem Prüfungsausschuss zu erläutern. Das Gespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Durch die Ausführung der Aufgabe, deren Dokumentation sowie durch das Gespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben kunden- und zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher Vorgaben selbständig planen und umsetzen sowie Dokumentationen fachgerecht anfertigen und dabei qualitätssichernde Maßnahmen anwenden kann.
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- vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen,
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- Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes,
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- Wirtschafts- und Sozialkunde.
- a)
- Festlegen und Bemessen von Bauweisen und Aufbau von Verkehrswegen nach Verkehrsdaten,
- b)
- Ermitteln von Mengen für Bauleistungen und Erstellen von Leistungsverzeichnissen,
- c)
- Bearbeiten und Zusammenstellen von Unterlagen für die Ausschreibung und Vergabe,
- d)
- Prüfen und Auswerten von Angeboten,
- e)
- Planen des Ablaufes, der Einrichtung und Sicherung einer Baustelle,
- f)
- Bearbeiten von Aufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung,
- g)
- Auswerten von Ergebnissen von Kontrollprüfungen auf der Baustelle im Erdbau und Oberbau.
- a)
- Aufgaben, Organisation, Einrichtungen, Geräte und Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes,
- b)
- Aufstellen von Einsatzplänen für Unterhaltungsarbeiten,
- c)
- Ausarbeiten von Markierungs- und Beschilderungsplänen für Strecken und Knotenpunkte,
- d)
- Vorgänge zur Stationierung und Verwaltung des Straßennetzes.
allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.
| im Prüfungsbereich vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen | 120 Minuten, |
| im Prüfungsbereich Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes | 120 Minuten, |
| im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. |
| Prüfungsbereich vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen | 40 Prozent, |
| Prüfungsbereich Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes | 40 Prozent, |
| Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 20 Prozent. |
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR114800000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e76e139b7ed4cf1660d59def2fa17c758aade840ccfbad38d1a836d9a7c6da22