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StruKomLäG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 24.10.2025 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 20.10.2025 I Nr. 247 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 dieses G am 24.10.2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F70B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 01f3934a2a85f35295da162b4a57eb9123e8d445ffb481a8085c9df0c5cc841e

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