StruKomLäG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 24.10.2025 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 20.10.2025 I Nr. 247 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 dieses G am 24.10.2025 in Kraft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0F70B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 01f3934a2a85f35295da162b4a57eb9123e8d445ffb481a8085c9df0c5cc841e