StromStG§9Abs9Bek 2025
Allgemeine Hinweise
Bekanntmachung nach § 9 Absatz 9 des Stromsteuergesetzes
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 17.4.2025 +++)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0720A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6c4d2cafd5dafeaf407cd5b96c84f1f9a955bb51ddd6c822ad75bbb574c46fcb