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StrbEG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab:  3. 8.1988 +++)

Überschrift: Das G wurde als Artikel 17 G 611-1-20-1 v. 25.7.1988 I 1093 (StRG 1990) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und ist gem. Art. 29 Abs. 1 dieses G am 3.8.1988 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR110930988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 798f58d57d2b99f9ae9f1303648123f85047270884a51e6674e53826be908a99

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