StrbEG
Allgemeine Hinweise
Gesetz über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 3. 8.1988 +++)Überschrift: Das G wurde als Artikel 17 G 611-1-20-1 v. 25.7.1988 I 1093 (StRG 1990) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und ist gem. Art. 29 Abs. 1 dieses G am 3.8.1988 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR110930988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 798f58d57d2b99f9ae9f1303648123f85047270884a51e6674e53826be908a99