StPO
§ 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 20.3.2026 I Nr. 95
Hinweis: Änderung durch Art. 15 Abs. 16 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006290950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59801a479ac45c457f1ddcc32d4e38ca20eafa309c1c727a4a381a9fd0886f2b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 13 GG
„… rfen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu Beweiszwecken nur verwendet werden (Artikel 13 Abs. 5 des Grundgesetzes), wenn das Amtsgericht (§ 162 Abs. 1), in dessen Bezirk die anordnende Stelle ihren Sitz hat, die Rechtmäßigkeit der Ma …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (6)
- § 21 AWGAufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
„… § 22a Absatz 1 Nummer 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen Ermittlungen nach § 161 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung auch durch die Hauptzollämter oder die Zollfahndungsämter vornehmen lassen. Die Verwaltungsbehörde im Sinne des § 22 Ab …“
- § 4 BKAGStrafverfolgung
„… führung der notwendigen unaufschiebbaren Maßnahmen sowie die Befugnisse der Staatsanwaltschaft nach § 161 der Strafprozessordnung bleiben unberührt. (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Bundeskriminalamt den zuständigen Landeskriminalämter …“
- § 8 GÜGBefugnisse der Zollbehörden
„… und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 19 und 20 kann die zuständige Verfolgungsbehörde Ermittlungen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung, § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) auch durch die Hauptzollämter oder die Behörden des Zollfahndungsd …“
- § 87 KGSGAufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
„… tsanwaltschaft kann bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 83 und 84 Ermittlungen nach § 161 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in den Fällen des § 83 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 in Verbindung mit den Absätzen 4 und 6 sowie im Fall des § 83 Absatz …“
- § 7 LuftSiGZuverlässigkeitsüberprüfungen
„… nes gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich sind. § 161 der Strafprozessordnung bleibt unberührt. (8) Die Luftsicherheitsbehörden unterrichten sich gegenseitig über die Durchführung von Zuverlässigke …“
- § 37 MOGBefugnisse der Zollbehörden
„… nd 3. Begünstigung einer Person, die eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 begangen hat, Ermittlungen (§ 161 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung) auch durch die Hauptzollämter oder die Zollfahndungsämter vornehmen lassen. Satz 1 gilt für die Verwaltungsbehörde bei …“