StipV
§ 1Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes
- 1.
- die voraussichtliche Zahl und gegebenenfalls die Zweckbindung der zur Verfügung stehenden Stipendien,
- 2.
- die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der sie einzureichen ist,
- 3.
- die von den Bewerbern beizubringenden Unterlagen,
- 4.
- den Ablauf des Auswahlverfahrens und
- 5.
- die Bewerbungsfristen.
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 29.11.2011 I 2450
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR219700010
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a0b88c6624be6b9c0679cc98577b9d978097eae94eb5861e5b9dd60177ccd473