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StiftBTG

§ 9Satzung

Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen

Die Satzung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf den Bestimmungen dieses Gesetzes beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR014830990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d39e12e2603da304d9b2216bdd46826167a827a2ec81649d4c8647ff4293841

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