(1) Wenn die Satzung dies vorsieht oder wenn sich die Verhältnisse seit der Errichtung der Stiftung wesentlich geändert haben, kann die Satzung geändert oder die Stiftung mit einer anderen Stiftung zusammengelegt werden.
(2) Zu Lebzeiten des Stifters ist dessen Zustimmung erforderlich. In Rechte derer, die durch die Stiftung begünstigt sind, darf nicht eingegriffen werden.
(3) Maßnahmen nach Absatz 1 werden von den zur Verwaltung der Stiftung berufenen Organen getroffen. Die Maßnahmen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsbehörde.
(4) Eine Sitzverlegung in das oder aus dem Land bedarf auch dann der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde, wenn die Sitzverlegung nach dem Recht des bisherigen oder des zukünftigen Sitzes von der dort zuständigen Behörde zu genehmigen ist.
(5) Mit der Genehmigung der Zusammenlegung wird die neue Stiftung rechtsfähig.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.