StBerG
Anlage 2(zu § 146 Satz 1) Gebührenverzeichnis
| Gliederung | ||
| Abschnitt 1 Verfahren vor dem Landgericht | ||
| Unterabschnitt 1 Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | ||
| Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | ||
| Abschnitt 2 Verfahren vor dem Oberlandesgericht | ||
| Unterabschnitt 1 Berufung | ||
| Unterabschnitt 2 Beschwerde | ||
| Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | ||
| Unterabschnitt 1 Revision | ||
| Unterabschnitt 2 Beschwerde | ||
| Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 110 bis 112 |
| Vorbemerkung: | ||
| ||
| Abschnitt 1 | ||
| Verfahren vor dem Landgericht | ||
| Unterabschnitt 1 | ||
| Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | ||
| 110 | Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:
| 240,00 EUR |
| 112 | Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus dem Beruf oder der Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen | 480,00 EUR |
| Unterabschnitt 2 | ||
| Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | ||
| 120 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 82 Abs. 1 StBerG: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 160,00 EUR |
| Abschnitt 2 | ||
| Verfahren vor dem Oberlandesgericht | ||
| Unterabschnitt 1 | ||
| Berufung | ||
| 210 | Berufungsverfahren mit Urteil | 1,5 |
| 211 | Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil | 0,5 |
| Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist. | ||
| Unterabschnitt 2 | ||
| Beschwerde | ||
| 220 | Verfahren über Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
| Von dem Mitglied der Steuerberaterkammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | ||
| Abschnitt 3 | ||
| Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | ||
| Unterabschnitt 1 | ||
| Revision | ||
| 310 | Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 153 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 2,0 |
| 311 | Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 153 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 1,0 |
| Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. | ||
| Unterabschnitt 2 | ||
| Beschwerde | ||
| 320 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,0 |
| 321 | Verfahren über sonstige Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
| Von dem Mitglied der Steuerberaterkammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | ||
| Abschnitt 4 | ||
| Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
| 400 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.11.1975 I 2735;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR013010961
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c4c7c0b76466db57c014cb6a6dbb6872ace0319b079486700158377d92d152d8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 153 StBerG
„… ndesgerichtshof Unterabschnitt 1 Revision 310 Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 153 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO 2,0 311 Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § …“
- § 82 StBerGAntrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
„… eidung über die Rüge 120 Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 82 Abs. 1 StBerG: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen 160,00 EUR Abschnitt 2 Verfahren vor dem Oberlandesgericht Unterabschnit …“