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StBerFAngEignV

§ 2

Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR277600005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 604f8a438cfeed9f05974db493a7b035622e99e2421fdf10847561f316ad0c9a

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