(1) Schriftliche Leistungsnachweise im Antwort-Wahl-Verfahren sind so auszugestalten, dass für Fragen oder Aufgaben die für zutreffend befundenen Antworten oder Lösungen aus einem vorgegebenen Katalog von Antwort- oder Lösungsmöglichkeiten ausgewählt werden können. Sie können bestehen aus
1.
Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n),
2.
Mehrfach-Auswahlaufgaben (x aus n),
3.
Kprim-Aufgaben und
4.
weiteren Aufgaben.
(2) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig gelöst, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.
(3) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist vollständig richtig gelöst, wenn alle zutreffenden Antworten markiert worden sind und keine unzutreffende Antwort markiert worden ist. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist zur Hälfte gelöst, wenn entweder nur eine zutreffende Antwort nicht markiert worden ist oder wenn nur eine unzutreffende Antwort markiert und die Aufgabe im Übrigen richtig beantwortet worden ist. In allen anderen Fällen ist die Mehrfach-Auswahlaufgabe nicht gelöst.
(4) Eine Kprim-Aufgabe ist vollständig richtig gelöst, wenn die vier auf eine Frage oder Aussage folgenden Antwortmöglichkeiten oder Ergänzungen richtig als „zutreffend“ oder „nicht zutreffend“ oder als „richtig“ oder „falsch“ markiert worden sind. Sind drei der Antwortmöglichkeiten oder Ergänzungen richtig markiert worden, ist die Aufgabe zur Hälfte richtig gelöst. In allen anderen Fällen ist die Aufgabe nicht gelöst.
(5) Für weitere Aufgaben gelten die Absätze 2 bis 4 sinngemäß.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ § 17: Zur Anwendung vgl. § 78 +++) (+++ § 17: Zur Anwendung vgl. § 79 +++)
Fassungsangaben der Quelle
Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.