Zum Gesetzesinhalt

StÄndG 1975

Art 4

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Investitionszulagengesetzes

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005250975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5f2ba1700c7136312b5875e776625939002af6d52801e99e507e59c941ab3dc3

XML-Quelle beim Herausgeber