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SPRINDFG

§ 9Inkrafttreten

Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR19F0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5edd0f937b7ecb04ef6d7d765c1fd218faedd6d0ed2186a1e51567a4d2575692

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