Zum Gesetzesinhalt

1. SprengV

§ 48

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Lehrgangsträgern, denen die Anerkennung für Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung vor dem 1. Juli 1983 erteilt worden ist, kann die Anerkennung des Lehrganges auch widerrufen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 31.1.1991 I 169;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.12.2021 I 5238

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021410977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f72c069f075f61307b911ff5506355edf74e739cfb63ffabe8fd0205340279b7

XML-Quelle beim Herausgeber