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SportfAusbV

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR124200007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7634e63653115d0d5f6f9baa6e69037006e7087cf86ee79e1e8e410f733d7df6

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