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BinSch-SportbootVermV

§ 1Geltungsbereich

Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Diese Verordnung gilt für das Vermieten und Mieten von Sportbooten zur Teilnahme am Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR057210000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 98ae3a4466b14fac1bcd7966bf36d346c0a605be8863a64c015d17a72f8cd11f

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