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BinSch-SportbootVermV

Anhang 1(zu Anlage 6)

Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2434 - 2537;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften
Bezeichnung der Fahrrinne
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
Wichtige Verkehrszeichen
1. Verbot der Durchfahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2534)
2. Beschränkte Fahrverbote
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)
3. Verhalten während der Fahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2535)
4. Verhalten beim Stilliegen
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)
5. Schleusenein- und -ausfahrt
... (nicht darstellbare Verkehrszeichen, BGBl. I 2003, 2536)
Wichtige Schallsignale
... (nicht darstellbare Signale, BGBl. I 2003, 2537)
Ausweichregeln
Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -
Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen
Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten
Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs:
Begegnung Backbord - Backbord
Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs:
das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR057210000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 98ae3a4466b14fac1bcd7966bf36d346c0a605be8863a64c015d17a72f8cd11f

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