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SpEisHErprobV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 6 des Berufsbildungsgesetzes und des § 27 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2008 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611

Aufh: Die V tritt mit Ausnahme des § 10 nach ihrem § 11 am 31. Juli 2013 außer Kraft

Sonst: Die Geltung dieser V ist durch § 11 idF d. Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611 über den 31.7.2013 hinaus bis zum 31.7.2014 verlängert worden.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR083000008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d4cba03bbc67109bea726c0a2bcf4cfa3925402a3c13b33f19678ee4fbfb87db

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