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SozVersGDV

§ 3

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Sozialversicherung

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. August 1990 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR010750990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 01a2e38414a6cf4e3a364e7896c6648efe74d0a339dfc39acca1068eaa59ac20

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