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SoZV

§ 3

Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger für jeweils fünf aufeinanderfolgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 292 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR159100001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf44144b9184f97b7397086fc09c3b96f2f4a1771fc2f8e805051881c2879802

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