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SoZV

§ 1

Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002

Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 5 des Einheiten- und Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 292 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR159100001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf44144b9184f97b7397086fc09c3b96f2f4a1771fc2f8e805051881c2879802

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