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Art 3

Gesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 25 Absatz 2 und die Durchführungsvereinbarung nach ihrem Artikel 8 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR033020014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9dc4e5da846e70f5bf99b7d4a2ee87291f3bd0b79d999a28408318f74d8b5cc6

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