SozSichAbkURYG
Art 1
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit (Durchführungsvereinbarung).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR033020014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9dc4e5da846e70f5bf99b7d4a2ee87291f3bd0b79d999a28408318f74d8b5cc6