SozSichAbkG UKR
Art 1
1. dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit,
2. der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000320020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fa40c729d34e8f43a9c6be6ce448771fb91995e456f6a0c24f26e9c84bae815d