SoldErnAnO 2026
§ 2Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen
- 1.
- Beförderungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
- 2.
- Beförderungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
- 3.
- Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.
Sonst: Ersetzt AnO 51-1-13-10 v. 22.9.2015 I 1597 (SoldErnAnO 2015)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1460A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cbf84664fcd05f7721d59f1725b1b429b9c55ca26f8fbdc4bf0ed50ba4fed909