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SoldErnAnO 2026

§ 1Dienstgradbezeichnungen

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten

Soweit in dieser Anordnung Dienstgradbezeichnungen des Heeres und der Luftwaffe verwendet werden, gelten die jeweiligen Regelungen auch für die entsprechenden Dienstgrade der Marine und des Sanitätsdienstes.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 51-1-13-10 v. 22.9.2015 I 1597 (SoldErnAnO 2015)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1460A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cbf84664fcd05f7721d59f1725b1b429b9c55ca26f8fbdc4bf0ed50ba4fed909

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