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SklHG

§ 1(weggefallen)

Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 54 G v. 8.12.2010 I 1864

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004250895

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 605b60806cad5ff8ed58c6972a61373367a67a8fdd2ffb2385713ed43578aee6

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