SiebdrMstrV
§ 8Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Siebdrucktechnik,
- 2.
- Auftragsabwicklung,
- 3.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- SiebdrucktechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, siebdrucktechnische Aufgaben unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Siebdruckbetrieb zu bearbeiten; dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis k aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Fertigungstechniken beschreiben; Werkstoffe, Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Systeme für Fertigungstechniken auswählen und Auswahl begründen,
- b)
- analoge und digitale Datenverarbeitungsprozesse darstellen und Konzepte für die betriebliche Umsetzung entwickeln,
- c)
- konzeptionelle und gestalterische Lösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- d)
- Herstellungsprozesse für Siebdruckformen und Kopiervorlagen sowie Mess- und Prüfverfahren darstellen, Siebdruckformen und Kopiervorlagen prüfen und bewerten,
- e)
- Standardisierungsverfahren betriebsbezogen planen,
- f)
- Arten, Eigenschaften und Verhalten zu verarbeitender Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden und unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen Verwendungszwecken zuordnen; Mess- und Prüfmethoden darstellen,
- g)
- Druckprozess unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Druckfarbe, Bedruckstoff, Druckform, Druckmaschine und Weiterverarbeitung beschreiben sowie Kontroll- und Optimierungsmöglichkeiten darstellen,
- h)
- Druckergebnisse, insbesondere farbige Strich- und Rasterdrucke, mit Vorgaben abstimmen, bewerten und Optimierungsmöglichkeiten darstellen, auch unter Berücksichtigung von Farbeinstellung, Stand und Passergenauigkeit sowie Trocknung; Mess- und Prüfmethoden darstellen,
- i)
- spezifische Verfahrensbedingungen, insbesondere des Bogen-, Rollen-, Körper-, Textil-, Glas- und Keramiksiebdrucks, des Technischen Siebdrucks, des großformatigen Digitaldrucks sowie des Tampondrucks, analysieren und bewerten,
- j)
- Weiterverarbeitungstechniken beschreiben und Verwendungszwecken zuordnen,
- k)
- Maßnahmen zur Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Systemen konzipieren;
- 2.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,
- c)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Herstellungsprozesse von Siebdruckprodukten sowie gestalterischer Aspekte, des Einsatzes von Material, Geräten, Maschinen und Systemen sowie Personal bewerten, dabei qualitätssichernde Maßnahmen darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- d)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Haftung bei der Herstellung von Siebdruckprodukten und bei Serviceleistungen beurteilen,
- e)
- auftragsbezogenen Einsatz von Material, Werk- und Hilfsstoffen, Geräten, Maschinen und Systemen bestimmen und begründen,
- f)
- Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
- g)
- Mengen ermitteln und berechnen, Vor- und Nachkalkulation durchführen;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, in einem Siebdruckbetrieb wahrzunehmen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- d)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- e)
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; den Zusammenhang zwischen Personalverwaltung sowie Personalführung und -entwicklung darstellen,
- f)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- g)
- Betriebsausstattung und Lagerhaltung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
- h)
- Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation darstellen und beurteilen.
- 1.
- ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Handlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 58 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR212600006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f121ad8b3b7d562a52391a357be9492774a0ea8ad22b857a2075db58ab14402