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SiebdrMstrV

§ 6Situationsaufgabe

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
1.
Kopiervorlagen für die Siebdruckformherstellung anfertigen und Qualität durch Prüfdrucke bewerten,
2.
Druckprodukt erstellen und Druckergebnis im Druckprozess nach Qualitätsstandards messen, kontrollieren und optimieren.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 58 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR212600006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f121ad8b3b7d562a52391a357be9492774a0ea8ad22b857a2075db58ab14402

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