SGZDVertrAnO
§ 1
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- des Ersatzes für Gegenstände eines Zivildienstleistenden (§ 35 Abs. 5 ZDG),
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- der Gewährung von Sterbegeld infolge Tod eines Zivildienstleistenden an den Folgen einer Zivildienstbeschädigung (§ 35 Abs. 8 ZDG) und
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- des Ausgleichs für Zivildienstbeschädigungen (§ 50 ZDG)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020650982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): df602240a9bf5206b36094287e9be11711b8a6978113eaa2be47d4e0ab312604
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 35 ZDGFürsorge; Geld- und Sachbezüge; Reisekosten; Urlaub
„… d bei Streitigkeiten in Angelegenheiten - des Ersatzes für Gegenstände eines Zivildienstleistenden (§ 35 Abs. 5 ZDG), - der Gewährung von Sterbegeld infolge Tod eines Zivildienstleistenden an den Folgen einer Zivildienstbeschädigung (§ …“
- § 50 ZDG(weggefallen)
„… einer Zivildienstbeschädigung (§ 35 Abs. 8 ZDG) und - des Ausgleichs für Zivildienstbeschädigungen (§ 50 ZDG) auf das Bundesamt für den Zivildienst, Sibille-Hartmann-Straße 2 - 6, 5000 Köln 51.“
- § 51 ZDG(weggefallen)
„Auf Grund des § 51 Abs. 3 Nr. 3 Zivildienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1973 (BGBl. I S. 1015), zuletzt geändert durch die Zweite Zuständigkeit …“