SGleiG
§ 9Dienstliche Benachteiligungsverbote
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
- 1.
- die Beschäftigung in Teilzeit oder die Absicht, eine Beschäftigung in Teilzeit auszuüben,
- 2.
- eine Schwangerschaft und die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote,
- 3.
- die Inanspruchnahme von Elternzeit oder die Absicht, Elternzeit in Anspruch zu nehmen,
- 4.
- die Inanspruchnahme von familien- oder pflegebedingten Beurlaubungen oder die Absicht, eine solche Beurlaubung in Anspruch zu nehmen,
- 5.
- die Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben,
- 6.
- Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge auf Grund der Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben,
- 7.
- die Anzahl der Dienstjahre,
- 8.
- die Einkommenssituation der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten sowie
- 9.
- die Wahrnehmung der folgenden Flexibilisierungsmodelle oder die Absicht, solche wahrzunehmen:
- a)
- Modell zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten,
- b)
- Modell zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.
Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Sonst: Ersetzt G 51-7 v. 27.12.2004 I 3822 (SGleiG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0110B0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a5b2706fcf71cebccfc16925be5e64e698f3e8f9473153fe13da93223784f24