Zum Gesetzesinhalt

5. SGG-ÄndG

(XXXX) Art 1 und 2

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

-
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR063800998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b09e5b8d1f308462d6c2e14777fe84b8fbbc77d54fe8e199b8876ab1f276fd4

XML-Quelle beim Herausgeber