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5. SGG-ÄndG

Art 4Inkrafttreten

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

(1)
(2) Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR063800998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b09e5b8d1f308462d6c2e14777fe84b8fbbc77d54fe8e199b8876ab1f276fd4

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