SGB 7
§ 11Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
- 1.
- der Durchführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Maßnahme nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung,
- 2.
- der Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels,
- 3.
- der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 140
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR125410996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed0a8758bdc585785327f8b7739386a9c9861e9adb20535b57c34bfdea1402b3
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 3 BKVMaßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung
„… hführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Maßnahme nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung, 2. der Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels, 3. der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherung …“