SGB 2
§ 19Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1a G v. 16.4.2026 I Nr. 107
Hinweis: Mittelbare Änderung durch Art. 1b G v. 16.4.2026 I Nr. 107 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR295500003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da82d9b2a8f9daf2cc9d87126ae45cac952c233af515833146d79a0a1ab05c97
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (14)
Auswahl: 8 von 14 nachgewiesenen Verweisen.
- § 3 ALGBefreiung von der Versicherungspflicht
„… nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet, 1a. Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, wenn sie im letzten Kalendermonat vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten …“
- § 1 GrusiGVNicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
„… Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird, 9. bei Beziehenden von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Eur …“
- § 2 AltTZG 1996Begünstigter Personenkreis
„… spruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Zeiten des Bezuges von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie Zeiten, in denen Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bestand, stehen der ve …“
- § 3 AltTZG 1996Anspruchsvoraussetzungen
„… Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer, einen Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder einen Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung auf dem freigemachten oder auf einem in diesem Zusammenhang durch …“
- § 6b BKGGLeistungen für Bildung und Teilhabe
„… rden. Die Leistungen nach Satz 1 gelten nicht als Einkommen oder Vermögen im Sinne dieses Gesetzes. § 19 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung. (2a) Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe verjähren in zwölf Monaten nach Ablauf d …“
- § 3 DEÜVZu meldender Personenkreis
„… gte, 4. Leiharbeitnehmer, 5. Bezieher von Entgeltersatzleistungen oder von Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, 6. Wehr- und Zivildienstleistende. Den Beschäftigten stehen Personen gleich, für die ein anderer wie ein Arbeitgeber B …“
- § 250 FamFGAntrag
„… angt wird, für die das Kind Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem Unterhaltsvors …“
- § 1 KindUFVFormulare
„… Zeiträume, für die das Kind Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem Unterhaltsvors …“