SGB 12
§ 128dArt und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge
- 1.
- Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- 2.
- Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- 3.
- Renten wegen Erwerbsminderung,
- 4.
- Versorgungsbezüge,
- 5.
- Renten aus betrieblicher Altersvorsorge,
- 6.
- Renten aus privater Vorsorge,
- 7.
- Vermögenseinkünfte,
- 8.
- Einkünfte nach dem Vierzehnten Buch,
- 9.
- Erwerbseinkommen,
- 10.
- übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners,
- 11.
- öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder,
- 12.
- Einkünfte nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,
- 13.
- sonstige Einkünfte.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2d G v. 24.7.2026 I Nr. 228
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR302300003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2af1dd7703c7566537d4de0f6c3e5b55e8cadf0de8ecd40fb833afb1e56d893b