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SGB 10/Kap3

§ 25Inkrafttreten

Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen am 1. Juli 1983 in Kraft.
(2) - (4)
(5) Die Vorschriften des Artikels I §§ 88 bis 94 gelten auch für bereits bestehende Auftragsverhältnisse und Arbeitsgemeinschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter.
(6) (weggefallen)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 67 Nr. 4 G v. 21.12.2000 I 1983

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014509982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04ab7000b018dfedb95e9851522847e561d4c8ca197581df50d0876a98585eb8

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