Zum Gesetzesinhalt

SGB 10/Kap3

Dritter Abschnitt Schlußvorschriften

Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 67 Nr. 4 G v. 21.12.2000 I 1983

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014509982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04ab7000b018dfedb95e9851522847e561d4c8ca197581df50d0876a98585eb8

XML-Quelle beim Herausgeber